Besucherregelung für die Geriatrische Klinik
Besucherregelung für die Geriatrische Klinik
Für die Geriatrische Klinik gilt wie für alle Spitäler des Kantons das Besuchsverbot. Der ärztliche Dienst kann in Notfällen oder Palliativsituationen auf Antrag hin für Angehörige Ausnahmen bewilligen.
