Damit Sie oder Ihre Angehörigen bestens versorgt sind, gilt es ein paar wichtige Punkte zu beachten:
Behandlung und Information
Der Spitalaufenthalt dient der Abklärung und der Behandlung Ihrer Krankheit oder Verletzung. Damit die Ärztin beziehungsweise der Arzt Ihr Leiden möglichst gut erfassen kann, sind die Verantwortlichen auf Ihre vollständigen und ausführlichen Angaben angewiesen.
Vertrauen Sie den Ärzten auch Unangenehmes oder Peinliches an, soweit es medizinisch oder pflegerisch von Bedeutung sein könnte. Teilen Sie mit, wenn Sie bestimmte Medikamente nicht vertragen oder wenn Sie an Allergien leiden. Sie werden vom Behandlungsteam laufend sowie in verständlicher Form über ihren Gesundheitszustand und die notwendigen Massnahmen informiert.
Beobachten Sie, wie sich die Behandlung bei Ihnen auswirkt und schildern Sie der Ärztin beziehungsweise dem Arzt oder der Pflegefachperson Ihre Empfindungen und Eindrücke so detailliert wie möglich.
Patientendossier
Das Patientendossier enthält alle wichtigen Angaben und Unterlagen über Ihre Krankheit und deren Verlauf. Dazu gehören Ihre eigenen Angaben, die Ergebnisse apparativer Untersuchungen, Laborbefunde, Röntgenbilder, Operationsberichte und sonstige Untersuchungsbefunde sowie die Pflegedokumentation. Auf Wunsch können Sie Einsicht nehmen, ausgenommen allfällige Angaben von Drittpersonen, soweit deren Interessen überwiegen. Ihr Patientendossier wird teilweise auch
elektronisch geführt.
Patientengeheimnis und Datenschutz
Das Klinikpersonal ist an die Schweigepflicht gegenüber unbefugten Dritten gebunden. Als Dritte gelten grundsätzlich alle Personen, die nicht unmittelbar an Ihrer Behandlung beteiligt sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir ohne Ihre anders lautende Willenserklärung Ihrem nachbehandelnden Arzt ausserhalb der Klinik die notwendigen medizinischen Auskünfte erteilen. Wir orientieren uns an den geltenden Datenschutzbestimmungen. Bitte beachten Sie zudem die Broschüre «Ihr Patientendossier – Ihre Rechte», die Ihnen beim Eintritt abgegeben wird.
Patientenverfügung
Sind lebensverlängernde Massnahmen zu treffen oder zu unterlassen? Wie stehen Sie zu Obduktion und Organspende? Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen schriftlich festhalten, für den Fall, irgendwann nicht mehr in der Lage zu sein, selbst eine Entscheidung zu treffen. Ihr Wille wird von den Ärztinnen und Ärzten respektiert, ausser Ihre Anordnungen würden gegen die Rechtsordnung verstossen oder gewisse Anhaltspunkte würden darauf hinweisen, dass Sie inzwischen Ihre Einstellung geändert haben. Bitte nehmen Sie Ihre Patientenverfügung beim Klinikeintritt mit. Eine Kopie wird im Patientendossier abgelegt.
Haben Sie noch keine Patientenverfügung?
Wir empfehlen Ihnen, das Für und Wider mit Ihrer Familie, Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und mit unserem Behandlungsteam abzuwägen. Sie können auch in der Geriatrischen Klinik eine Patientenverfügung ausstellen und sie dann mit nach Hause nehmen. Oder wir vermitteln Ihnen Kontakte zu anderen Fachpersonen.
Alles zu den Rechten & Pflichten
Alles zu den Rechten & Pflichten
zur Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten und
biologischem Material für die Forschung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient
Im Verlauf Ihres Aufenthalts in der Geriatrischen Klinik St.Gallen AG werden gesundheitsbezogene Daten von Ihnen erhoben und möglicherweise auch biologische Proben Ihres Körpers gesammelt (Blut und andere Körperflüssigkeiten, Gewebeproben). Dieses biologische Material in Verbindung mit den Daten ist für die medizinische Forschung sehr wertvoll. Wir bitten Sie deshalb um Ihre Einwilligung, dieses Material und Ihre Daten für die Forschung zu nutzen.
Nur sehr wenige Personen sind berechtigt, die Daten Ihrer Krankengeschichte einzusehen. Diese Personen sind für Ihre Behandlung zuständig oder haben im Rahmen eines bewilligten Forschungsprojekts die Erlaubnis, Einblick in Ihre Daten zu nehmen.
Mit der Überlassung Ihrer gesundheitsbezogenen Daten und Ihres Materials leisten Sie einen wertvollen Beitrag für die biomedizinische Forschung.
Wir danken Ihnen dafür herzlich.
Der Generalkonsent besteht aus einem Informationsdokument und einer einseitigen Einwilligungserklärung.